Vergabe von Mitteln aus dem Verhütungsmittelfonds des Kreises Pinneberg

Nach Terminvereinbarung können Sie beim SkF Kiel Beratungsstelle Elmshorn einen Antrag auf Kostenübernahme für Verhütungsmittel stellen.

Der Kreis Pinneberg übernimmt die Kosten für Verhütungsmittel für Menschen mit einem geringen Einkommen. Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie  22 Jahre oder älter sind und Ihren Wohnsitz im Kreis Pinneberg haben

  • wenn Sie ein geringes Einkommen haben oder
  • eine staatliche Leistung (wie z.B. ALG II, BAFÖG; BAB, Wohngeld, Kindergeldzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) erhalten. Einen Antrag stellen können Sie bei allen Schwangerenberatungsstellen im Kreis Pinneberg.

Dafür vorlegen müssen Sie:

  • Einen aktuellen Leistungsbescheid über laufende Leistungen
  • ein Rezept und/oder (bei Spiralen, Vasektomien, Sterilisationen) einen Kostenvoranschlag
  • wenn Sie ein geringes Einkommen haben und keine Leistungen erhalte, dann benötigen Sie einen Nachweis über Ihr Einkommen, das Einkommen aller im Haushalt lebender Personen, einen Mietkostennachweis und Ihre Heizkostenabrechnung.

In den Beratungsstellen wird Ihr Antrag sofort geprüft, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen und Sie anspruchsberechtigt sind, dann bekommen Sie sofort eine Erklärung zur Kostenübernahme mit. Diese geben Sie in der Apotheke oder Praxis ab und bekommen dann Ihr Präparat. Die Apotheke oder Praxis rechnet dann direkt mit der Beratungsstelle ab. Rückwirkend können keine Kosten übernommen werden! Es besteht kein Rechtsanspruch!

 

Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Kiel Beratungsstelle Elmshorn

  • Feldstraße 24 A
  • 25335 Elmshorn

Auf einen Blick